Lexikon
Für verderbliche Ware (mit Mindesthaltbarkeitsdatum) ist die Festlegung eines letztmöglichen Termins zur Auslieferung an den Kunden notwendig. Die Zeitspanne zwischen diesem letztmöglichen Auslagerungstermin und dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums der Ware bezeichnet man als „Restlaufzeit„.
Als „Restlaufzeit WE“ bezeichnet man den Zeitraum zwischen dem Wareneingang (WE) und dem Mindesthaltbarkeitsdatum der Ware. Ware, bei der die Restlaufzeit WE unterschritten ist, kann höchstwahrscheinlich nicht mehr rechtzeitig vor dem letztmöglichen Auslagerungstermin ausgelagert werden und wird daher gar nicht mehr eingelagert. Die Zeitspanne zwischen Herstellungsdatum und Mindesthaltbarkeitsdatum bezeichnet man als die maximale Haltbarkeit der Ware. Die Angabe der maximalen Haltbarkeit im Artikelstamm von LFS dient hauptsächlich dazu, Eingabefehler abzufangen.
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