Lexikon
Bei einer Ware handelt es sich um ein materielles Wirtschaftsgut. Der materielle Wert steht dabei im Vordergrund. Damit grenzt sich die Ware von der Dienstleistung ab, die ebenfalls ein Wirtschaftsgut darstellt. Jedoch handelt es sich beim Gebrauchswert der Ware um eine Dienstleistung in Sachform.
Die heute übliche Definition von Ware stammt vom österreichisch-deutschen Diplomingenieur und Professor Artur Kutzelnigg. Er definierte Waren als bewegliche wirtschaftliche Güter, die in der Natur begrenzt vorhanden sind oder von Menschen angefertigt werden. Sie sind Handelsgegenstand oder kommen für den Handel in Frage. Zudem haben sie einen Tauschwert und sollen Bedürfnisse befriedigen.
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